Obligatorische Kurse nach neuem Tierschutzgesetz vom 1. Sept. 2008
Seit dem 1. September 2008 gibt es neue Regelungen bezüglich der Tierhaltung, unter anderem auch
für die Hundehaltung.
Vor der ersten Hundeübernahme ist der Neuhundehalter verpflichtet, einen theoretischen und praktischen Hundekurs zu absolvieren, welcher nur durch vom BVET anerkannte Hundtrainer angeboten werden darf.
Diese Ausbildung soll dem Hundehalter einen Einblick in die komplexe Hundewelt verschaffen. Nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Lektionen kann der gesetzlich verlangte Sachkundenachweis erworben werden.
Neue Hundehalter und Hundehalterinnen haben längstens bis am 1. September 2010 Zeit (Übergangsfrist) den Sachkundenachweis zu erlangen. Als Ersthundehalter werden Personen bezeichnet, welche zum ersten Mal einen Hund bei ANIS (Animal Identity Service = nationale Datenbank für gekenntzeichnete Heimtiere) auf ihren Namen registrieren.
Hundehalter, welche schon einmal einen Hund hatten, müssen natürlich nur den praktischen Kurs mit jedem neuen Hund absolvieren, der Theoriekurs ist jedoch empfehlenswert.
Kantonales Hundegesetz Zürich
Das Zürcher Hundegesetz stellt für grosse oder massige Hunde zusätzliche Anforderungen nebst dem eidgenössischen SKN. Hunde, welche nach dem 31.12.2010 geboren sind und der Rassentypenliste I (alle Hunde mit einer Höhe ab 45 cm sowie einem Gewicht über 26 kg, egal ob reinrassig oder Mischlinge) angehören, müssen im Kanton Zürich folgende Kurse besuchen:
- Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes 8 (mind. 4 Lektionen)
- Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes (10 Lektionen, inkl. Sachkundenachweise)
- Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird und keine Belege über besuchte (anerkannte) Welpenförderung und Junghundekurs vorhanden sind (10 Lektionen inkl. Sachkundenachweis)
für alle anderen Hunde gilt nach wie vor der Sachkundenachweis (SKN) nach dem Tierschutzgesetz vom 1.9.2008:
- Theoriekurs SKN für Neuhundehalter
- Praxiskurs SKN für JEDEN neuen Hund
Weitere wichtige Links:
www.hswp.ch
www.skn-kurse.ch
www.arnestowo.ch
www.bvet.admin.ch
www.veta.zh.ch
