Obligatorische Kurse nach neuem Tierschutzgesetz vom 1. Sept. 2008

Seit dem 1. September 2008 gibt es neue Regelungen bezüglich der Tierhaltung, unter anderem auch
für die Hundehaltung.

Vor der ersten Hundeübernahme ist der Neuhundehalter verpflichtet, einen theoretischen und praktischen Hundekurs zu absolvieren, welcher nur durch vom BVET anerkannte Hundtrainer angeboten werden darf.
Diese Ausbildung soll dem Hundehalter einen Einblick in die komplexe Hundewelt verschaffen. Nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Lektionen kann der gesetzlich verlangte Sachkundenachweis erworben werden.

Neue Hundehalter und Hundehalterinnen haben längstens bis am 1. September 2010 Zeit (Übergangsfrist) den Sachkundenachweis zu erlangen. Als Ersthundehalter werden Personen bezeichnet, welche zum ersten Mal einen Hund bei ANIS (Animal Identity Service = nationale Datenbank für gekenntzeichnete Heimtiere) auf ihren Namen registrieren.

Hundehalter, welche schon einmal einen Hund hatten, müssen natürlich nur den praktischen Kurs mit jedem neuen Hund absolvieren, der Theoriekurs ist jedoch empfehlenswert.

Kantonales Hundegesetz Zürich

Das Zürcher Hundegesetz stellt für grosse oder massige Hunde zusätzliche Anforderungen nebst dem eidgenössischen SKN. Hunde, welche nach dem 31.12.2010 geboren sind und der Rassentypenliste I (alle Hunde mit einer Höhe ab 45 cm sowie einem Gewicht über 26 kg, egal ob reinrassig oder Mischlinge) angehören, müssen im Kanton Zürich folgende Kurse besuchen:

für alle anderen Hunde gilt nach wie vor der Sachkundenachweis (SKN) nach dem Tierschutzgesetz vom 1.9.2008:


Weitere wichtige Links:

www.hswp.ch
www.skn-kurse.ch
www.arnestowo.ch
www.bvet.admin.ch 
www.veta.zh.ch